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Meldepflicht

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33 - Bürgerbüro/ StandesamtStandort anzeigen
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-244
Telefax: 05136 898-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­burg­dor­f.­de/On­li­ne­Ter­min­ver­gabe

Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro

Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr
Di. 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr
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offene Sprechstunde ohne Termin: Di 08:00 bis 15:30 Uhr und Mit 08:00 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1 oder Schützenplatz Burgdorf


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.

Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wohnungsgeberbestätigung

Personalausweis und/oder Reisepass

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle anmelden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), muss bei einem Umzug ebenfalls geändert werden.

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