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Nachbarschaftsangelegenheiten

zuklappenAnsprechpartner/in
63 - BauordnungStandort anzeigen
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-361
Telefax: 05136 898-372
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­burg­dor­f.de

Allgemeine Sprechzeiten:
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.

Broschüre: "Tipps für Nachbarn"

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