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Pflegekinder

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51.2 - JugendhilfeStandort anzeigen
Rolandstraße 13
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-0
Telefax: 05136 898-312
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­burg­dor­f.de

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

In dringenden Notfällen außerhalb der angegebenen Sprechzeiten des Jugendamtes wenden Sie sich bitte an die hiesige Polizeidienststelle unter Tel. 05136-9614115.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.

Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:

  • Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen
  • Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise
  • Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert, sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Niedersachsen bzw. in Deutschland erteilt zudem der PFAD-Niedersachsen e.V.

Informationen zu Pflegekindern auf den Internetseiten des PFAD-Niedersachsen e.V.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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