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Reisepass

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33 - Bürgerbüro/ StandesamtStandort anzeigen
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-244
Telefax: 05136 898-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­burg­dor­f.­de/On­li­ne­Ter­min­ver­gabe

Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro

Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr
Di. 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr
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offene Sprechstunde ohne Termin: Di 08:00 bis 15:30 Uhr und Mit 08:00 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1 oder Schützenplatz Burgdorf


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ins Ausland verreisen möchten, müssen Sie einen Reisepass beantragen.

Für Reisen innerhalb der EU ist der Personalausweis auch ausreichend.

Es ist zu empfehlen sich rechtzeitig vor einer anstehenden Reise zu informieren, welche Einreisebestimmungen einzelne Länder haben.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in digitaler Form (QR-Code)
  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 70,00 €
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr: 92,00 €
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 37,50 €
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 59,50 €
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) 

Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

Für das Expressverfahren wird zu den allgemeinen Gebühren ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € erhoben. Somit sind folgende Gebühren bei der Antragstellung zu entrichten:

  • Gebühr: 102,00 €
    Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr: 124,00 €
    Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 69,50 €
    Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 91,50 €
    Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für Antragstellende unter 24 Jahre
  • :10 Jahre
    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer

Die Lieferzeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.

Die Aufnahme des digitalen Lichtbildes ist bei uns im Bürgerbüro möglich. Unser Aufnahmegerät ist jedoch leider für Babys und Kleinkinder (bis zum 6. Lebensjahr) nicht geeignet. Wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Fotografen.

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