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Sammlungen (Erlaubnispflicht)

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Herr SchumacherStandort anzeigen
Ordnung, Zimmer 6 - Büro // EG
Schloßstraße 5
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-223
Telefax: 05136 898-112
E-Mail:
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Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI VCard
Bernadottestr. 94
14195 Berlin, Stadt
Telefon: 030839001-0
Telefax: 03083147-50
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.d­zi.de

Allgemeine Informationen

Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.

Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

Informationen zum Thema "Sammlungen" beim Deutschen Spendenrat e. V.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DIZ)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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