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Unterhaltsverpflichtungsurkunden

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Frau Tillner (A-M)Standort anzeigen
Rathaus V, Zimmer 7 - Jugendverwaltung // EG
Rolandstraße 13
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-338
E-Mail: E-Mail:
Frau Heske (N-Z)Standort anzeigen
Rathaus V, Zimmer 9 - Sorgeerklärung und Beistandschaft // EG
Rolandstraße 13
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-318
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Unterhaltsverpflichtete Personen können eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde für ihre minderjährigen Kinder beurkunden lassen. Diese wird an die anfordernde Stelle gesandt und der Unterhaltsverpflichtete erhält hiervon Ausfertigungen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie in Burgdorf wohnhaft sind, können Sie sich an die Urkundspersonen der Jugendverwaltungsabteilung, Frau Szramka und Frau Heske, wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis des Unterhaltsverpflichteten
Rechtsgrundlage
  • § 1612 ff BGB
Bemerkungen

Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtungsurkunde vorab telefonisch oder per Mail einen Termin. Danke!

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