Hinweise:
Eine alleinerziehende Mutter muss in verschiedenen Situationen nachweisen, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat (z.B. Schulanmeldung, Eröffnung eines Bankkontos für das Kind). Dafür stellt das Jugendamt eine sogenannte Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht aus dem Sorgerechtsregister aus.
Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet und haben kein gemeinsames Sorgerecht erklärt, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern ist die Ausstellung einer Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht nicht möglich. Liegt eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht vor, gilt diese als Nachweis der elterlichen Sorge.
Der Antrag auf Erteilung dieser Bescheinigung ist beim Jugendamt am Wohnort der Mutter zu stellen. Sie wird kostenfrei ausgestellt. Sie können die Bescheinigung hier online beantragen.
Bitte beachten Sie: Sie müssen Ihren Wohnort in Burgdorf haben. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag nicht bearbeitet!
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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