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Wie liest man einen Bebauungsplan?
Wie liest sich ein Bebauungsplan?
Im Bebauungsplan (B-Plan) wird der Bauherr über die baurechtlichen Vorschriften informiert, die in dem jeweiligen Baugebiet gelten. Der Bebauungsplan beinhaltet die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen.
Grundlage der Planzeichnung ist die Liegenschaftskarte aus dem Aufstellungszeitraum des Bebauungsplans. Sie entspricht ggf. nicht dem heute aktuellen Stand, z. B. können sich Grenzen, Flurstücks- und Hausnummern inzwischen verändert haben.
1. Art der baulichen Nutzung
Hier wird vorgeschrieben, ob in diesem Baugebiet ausschließlich Bauflächen für den Wohnungsbau (W) erstellt werden dürfen, ob die ausgewiesenen Flächen gewerbliche Bauflächen darstellen (G) oder ob dort ein Mischgebiet (M) mit Wohn- und Gewerbeflächen entstehen soll.
2. Anzahl der Vollgeschosse
Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse ist mit einer römischen Ziffer festgesetzt, z. B. II für zwei Vollgeschosse.
3. Grundflächenzahl (GRZ)
Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und der maximalen Bebauung fest. Eine Grundflächenzahl von 0,3 bedeutet, dass maximal 30 % der Grundstücksfläche überbaut werden darf.
4. Geschossflächenzahl (GFZ)
Diese Zahl legt das prozentuale Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und der maximalen Quadratmeterzahl der Vollgeschosse fest. (Ist im Bebauungsplan ein Vollgeschoss festgesetzt, so ist die GFZ identisch mit der GRZ. Die GFZ hat nur bei zwei oder mehreren vorgeschriebenen Vollgeschossen Bedeutung.) Beispielsweise darf bei einer GFZ von 0,5 die Fläche aller Vollgeschosse maximal 50 % der Grundstücksfläche betragen.
5. Bauweise
Man unterscheidet zwischen offener Bauweise (o) und geschlossener Bauweise (g). Bei der offenen Bauweise dürfen Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Bei der geschlossenen Bauweise müssen die seitlichen Außenwände der Gebäude auf der Grundstücksgrenze liegen.
Die überbaubare Fläche wird durch Baugrenzen und/oder Baulinien bestimmt. Innerhalb dieses Baufeldes darf gebaut werden:
6. Baugrenze
Das zu erstellende Gebäude darf die Baugrenze nicht überschreiten. Die Baugrenze muss aber nicht berührt werden.
7. Baulinien
Ist eine Baulinie festgesetzt, muss das Gebäude auf dieser errichtet werden und darf nicht zurückweichen.
8. Grenze des Bebauungsplans
Der Geltungsbereich eines Bebauungsplans wird von einer unterbrochenen Linie gekennzeichnet. Innerhalb dieser Linie gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bebauungsplans.
Weitere Festsetzungen der Planzeichnung können z. B. die einzuhaltende Gebäudehöhe, die Traufhöhe oder die Hauptfirstrichtung sein.
Darüber hinaus enthalten die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans weitere, aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier können z. B. die Bepflanzungsvorschriften geregelt sein.
Ergänzend zum Bebauungsplan gilt ggf. noch eine Vorschrift über die Gestaltung. Hier können Vorgaben über die Dachneigung, Hauptgebäude- und Dachfarben oder Einfriedungen formuliert sein.
Der Bebauunsplan mit seinen baurechtlichen Vorschriften wird durch die Stadt festgesetzt und ist als Ortssatzung für jedermann rechtsverbindlich.
Auskünfte zu Bebauungsplänen erhalten Sie in der Stadtplanungsabteilung.
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